Herzlich willkommen zu unserem digitalen und nachhaltigen Unterschriftsprozess der Maklerunterlagen!
Maklerunterlagen digital unterschreiben mit InSign:
1. Auf "Starten" klicken. Wenn Sie das Dokument ausdrucken oder als PDF herunterladen möchten, klicken Sie links auf "Dokumente herunterladen".
2. Für Eingaben und Unterschriften dem blauen "Weiter"-Button folgen.
3. Im Anschluss an die Unterschriften prüfen wir die Dokumente auf Vollständigkeit und senden Ihnen die gegengezeichneten Unterlagen per E-Mail zu.
4. Fertig
Als Versicherungsmakler sind wir in einer der Branchen tätig, die vom Gesetzgeber zunehmend reguliert werden. Dies wirkt sich auch auf die Zusammenarbeit mit den Versicherern aus, die, wenn wir für unsere Kunden tätig werden wollen, nach den entsprechenden Vollmachten fragen. Daneben müssen wir, wie alle anderen Unternehmen die personenbezogene Daten speichern, eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung bei Ihnen einholen.
Maklervertrag
Im Maklervertrag sind die Grundlagen für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Bienstock, Kunz & Hohmann Versicherungsmakler AG geregelt. Wichtig für Sie ist, dass wir für Sie gegenüber dem Versicherer nur tätig werden dürfen, wenn Sie uns entsprechend beauftragen. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund sofort und ohne Grund mit Monatsfrist gekündigt werden.
Maklervollmacht
Die Vollmacht benötigen wir, damit der Versicherer uns als Betreuer der Versicherung anerkennt und wir für Sie zu dem Vertrag tätig werden dürfen. Die Maklervollmacht ist weit gefasst, damit die Bienstock, Kunz & Hohmann Versicherungsmakler AG für Sie möglichst viele Vorgänge, z.B. im Schadensfall, bei Änderung der Bankverbindung, Umzug, notwendige Vertragserweiterungen etc. erledigen kann. Die Vollmacht wird aber durch den Maklervertrag dahingehend eingegrenzt, dass der Makler nur nach Beauftragung durch den Versicherungsnehmer tätig werden kann.
Datenschutzerklärung
Hier ist geregelt, welche Daten wir von Ihnen speichern und welche Daten wir zur Vertragserfüllung an Dritte weitergeben dürfen.

